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   BVerwG, 07.03.1994 - 4 NB 5.94   

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https://dejure.org/1994,11102
BVerwG, 07.03.1994 - 4 NB 5.94 (https://dejure.org/1994,11102)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1994 - 4 NB 5.94 (https://dejure.org/1994,11102)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1994 - 4 NB 5.94 (https://dejure.org/1994,11102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge von Abweichungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Vergleich der Entscheidungen - Bestimmtheit der Festsetzung "öffentliche Grünfläche mit Spielanlagen/ Freizeitanlagen/ Sportanlagen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 433/83

    Bestimmtheit der Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1994 - 4 NB 5.94
    Mit welchem abstrakten Rechtssatz das Normenkontrollgericht von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juli 1983 (BauR 1983, 550) abgewichen sein soll, legt die Beschwerde nicht dar und ist auch sonst nicht ersichtlich, zumal sich ihm die in dieser Entscheidung behandelte Frage der Bestimmtheit der Festsetzung "öffentliche Grünfläche mit Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen" nicht stellte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.11.1983 - 6 A 16/83
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1994 - 4 NB 5.94
    Eine Kollision des angefochtenen Normenkontrollurteils, in dem Prüfungsgegenstand die in einem Bebauungsplan enthaltene Festsetzung einer "öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz" war, mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. November 1983 (NJW 1985, 217) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Dezember 1986 (BRS 46 Nr. 29) scheidet von vornherein aus, denn in den Verfahren, die diesen Entscheidungen zugrunde lagen, ging es um die mit einer solchen Festsetzung nicht vergleichbare baurechtliche Genehmigung eines Kinderspielplatzes bzw. Ausweisung einer Sportanlage.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2005 - 2 K 471/03

    Bebauungsplan über den kommunalen Spielplatz ein "Auf der Grauwacke/Saures Tal"

    Lässt der Eigentümer eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Erhaltung der Wohnruhe auf seine Gültigkeit hin überprüfen, so ist dem Interesse, das er mit seinem Normenkontrollantrag verfolgt, in der Regel mit einem Betrag von 5, 000,- EUR Genüge getan (BVerwG, Beschl. v. 07.03.1994 - 4 NB 5/94 - JurBüro 1995, 255).
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